Über uns

Designelement

Dialogus wird gelebt von seinen Mitgliedern, Nutzern, Freunden und Unterstützern. Ohne dieses Netzwerk könnten wir keine Projekte organisieren und umsetzen. Deshalb ist „über uns“ eigentlich immer genauso viel „über euch“.

Danke!

dialogus kulturelle Vielfalt leben e.V.

Vereinssatzung

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Der Zweck des Vereins besteht in der Förderung von Kunst und Kultur [gemäß AO
    §52 (2) 5.], der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der
    Studentenhilfe [gemäß AO §52 (2) 7.] sowie in der Förderung internationaler
    Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des
    Völkerverständigungsgedankens [gemäß AO §52 (2) 13.]. Gleichzeitig engagieren wir
    uns für gesellschaftliche Teilhabe und ermöglichen Menschen in besonderen
    Lebenslagen Bildung, Kunst und Kultur.
  2. Hierfür fördert, initiiert und entwickelt der Verein Projekte, welche die in dieser
    Satzung festgelegten Zwecke verwirklichen.
  3. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Aufgaben umgesetzt:
    die Demonstration der eigenen und zur Dauerleihgabe zur Verfügung gestellten
    Kunstgegenstände (vorrangig der Holzbildhauerkunst) aus fünf Kontinenten als
    Medium der Vermittlung der Denkweisen, Traditionen, Glaubensformen und
    Erwartungen der Völker der Welt im Rahmen von Ausstellungen,
    die Erarbeitung und Förderung von Bildungsprogrammen zur Vermittlung von
    interkulturellem Wissen, auch im Kontext mit Globalem Lernen und der Bildung
    für nachhaltige Entwicklung (BNE),
    die Erarbeitung und Förderung von Bildungsprogrammen, die die berufliche Aus-
    und Weiterbildung vor allem im Handwerksbereich sowie in der Wissenschaft und
    Forschung fördern,
    die Umsetzung von kulturellen Veranstaltungen und Begegnungen, die den
    Dialog zwischen Menschen auf (trans)kultureller Ebene, für gesellschaftliche
    Teilhabe und für Chancengleichheit fördern.
  4. Der Verein kann die Trägerschaft und Unterhaltung von Einrichtungen, die dem
    Vereinszweck dienen, unternehmen. Zur Erfüllung seiner Zwecke wird der Verein eine
    eigene Dauerausstellung mit verschiedenen Bildungsprogrammen und Events
    unterhalten und betreiben.
  5. Der Verein kann Wettbewerbe durchführen sowie Ausschreibungen und Vergaben
    von Preisen realisieren, die im Sinne der Satzung sind.