Über uns

Designelement

Dialogus wird gelebt von seinen Mitgliedern, Nutzern, Freunden und Unterstützern. Ohne dieses Netzwerk könnten wir keine Projekte organisieren und umsetzen. Deshalb ist „über uns“ eigentlich immer genauso viel „über euch“.

Danke!

dialogus kulturelle Vielfalt leben e.V.

Vereinssatzung

Vereinssatzung - Zweck

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§ 2 Zweck des Vereins

1. Der Zweck des Vereins besteht in der Förderung von Kunst und Kultur [gemäß AO §52 (2) 5.], der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe [gemäß AO §52 (2) 7.] sowie in der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens [gemäß AO §52 (2) 13.]. Gleichzeitig engagieren wir uns für gesellschaftliche Teilhabe und ermöglichen Menschen in besonderen Lebenslagen Bildung, Kunst und Kultur.

2. Hierfür fördert, initiiert und entwickelt der Verein Projekte, welche die in dieser Satzung festgelegten Zwecke verwirklichen.

3. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Aufgaben umgesetzt:

  • die Demonstration der eigenen und zur Dauerleihgabe zur Verfügung gestellten Kunstgegenstände (vorrangig der Holzbildhauerkunst) aus fünf Kontinenten als
    Medium der Vermittlung der Denkweisen, Traditionen, Glaubensformen und Erwartungen der Völker der Welt im Rahmen von Ausstellungen
  • die Erarbeitung und Förderung von Bildungsprogrammen zur Vermittlung von interkulturellem Wissen, auch im Kontext mit Globalem Lernen und der Bildung
    für nachhaltige Entwicklung (BNE),
  • die Erarbeitung und Förderung von Bildungsprogrammen, die die berufliche Aus- und Weiterbildung vor allem im Handwerksbereich sowie in der Wissenschaft und Forschung fördern,
  • die Umsetzung von kulturellen Veranstaltungen und Begegnungen, die den Dialog zwischen Menschen auf (trans)kultureller Ebene, für gesellschaftliche Teilhabe und für Chancengleichheit fördern.

4. Der Verein kann die Trägerschaft und Unterhaltung von Einrichtungen, die dem Vereinszweck dienen, unternehmen. Zur Erfüllung seiner Zwecke wird der Verein eine
eigene Dauerausstellung mit verschiedenen Bildungsprogrammen und Events unterhalten und betreiben.

5. Der Verein kann Wettbewerbe durchführen sowie Ausschreibungen und Vergaben von Preisen realisieren, die im Sinne der Satzung sind.